Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen

Sofern keine anderen Modalitäten schriftlich vereinbart wurden, gelten folgende Konditonen:

Nachtpreis:

Der Nachtpreis (20 – 6 Uhr) für jede weitere Stunde beträgt CHF 170,- (statt 150.-).

Es dürfen max. 8 Personen mitfahren Für selber mitgebrachte Getränke verrechnen wir einen Aufpreis von Fr. 85.–

Zahlungskonditionen: Mindestens 50 % Anzahlung bei Buchung. Erst bei erfolgter Einzahlung dieser 50 % gilt der Auftrag als definitiv. Restbetrag spätestens 10 Arbeitstage vor Fahrtbeginn. Bei kurzfristiger Auftragserteilung erfolgt die Bezahlung bei Antritt der Fahrt in Bar. Die angegebenen Preise sind Nettopreise.

 

Annulationskosten:

50% bis 6 Tage vor Fahrtbeginn. Keine Rückvergütung bei Annulation innerhalb 5 Tage vor Fahrtbeginn.
*Annulationskosten von 180 CHF (Verwaltungsaufwand) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Sollte es aus technischen Gründen oder bei nicht zumutbaren Wetterbedingungen wie Schneefall nicht möglich sein, die Fahrt durchzuführen, erhält der Kunde seine Vorauszahlungen zu 100% zurück. Weitere Forderungen werden nicht aktzeptiert.

 

Fahrtdauer:

Sollte eine Fahrt länger dauern als im Vertrag vereinbart, wird bei Ende der Farhrt die Differenz in Bar abgerechnet.

 

Getränke:

Es werden keine eigenen, mitgebrachten Getränke und Esswaren akzeptiert. Konsumierte Getränke, welche nicht bereits per Rechnung bezahlt wurden, werden bei Ende der Fahrt in Bar einkassiert.

 

Beschädigungen:

Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Dies beinhaltet unter anderem auch jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen. Auf Wunsch sind wir Ihnen gerne beim Öffnen der Champagnerflasche behilflich.

 

Spezielles:

Bei extrem schlechten Witterungsbedingungen behält sich Rheintal Limo vor, die Fahrt nicht durchzuführen. Diese Entscheidung liegt alleine beim Limo Rheintal, bzw. beim Chauffeur. Dem Kunden wird der volle Fahrpreis zurückerstattet.
Bei einem Fahrtabbruch aus technischen oder witterungsbedingten Gründen erfolgt eine nach zeitlichem Verhältniss basierende Rückvergütung. Der Limousinen Service organisiert auf Wunsch je nach Möglichkeit einen sicheren Weitertransport. Auch diese Entscheidung liegt alleine bei Rheintal Limo, bzw beim Chauffeur.

 

Allgemeines:

Wir von Limo Rheintal stellen sehr gediegene und gepflegte Fahrzeuge zur Verfügung. Gegenüber der anspruchsvollen Kundschaft sind wir stets bemüht, eine gute Betreuung zu bieten. Aus Rücksicht auf die nächsten Fahrgäste sowie der Inneneinrichtungen der Fahrzeuge bitten wir die Gäste, das Rauchen während der Fahrt zu unterlassen. Auf Wunsch machen wir gerne eine „Rauchpause“.
Sich ungebührlich verhaltende Kundschaft hat den sofortigen Abbruch der Fahrt zur Folge und es ist keine Rückvergütung des Fahrpreises möglich. Der Kunde muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Ansonsten ist die Unterschrift des Beirates (Vormund) erforderlich.

Der Kunde erklärt sich durch die Buchung einer Fahrt mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei Streitfällen, welche in diesen Geschäftsbedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns automatisch auf das aktuelle Schweizerische Obligationenrecht (OR). Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand Thal.